Nextra
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Stand 01.04.2000

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nextra Communication Service Provider GmbH (nachfolgend "Nextra" genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i. S. v. § 24 AGBG handelt, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden sind. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i. S. v. § 24 AGBG handelt, gelten die Bedingungen spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste von Nextra als angenommen.
  2. Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Nextra wirksam.
  3. Alle Abreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen sowie Leistungs- und Lieferzeitpunkte werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von Nextra bestätigt werden. An einen schriftlichen Auftrag ist der Kunde 14 Tage gebunden.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Nextra ermöglicht ihren Kunden den Zugang zu Internet-Diensten und -Dienstleistungen. Einzelheiten der Dienste regelt die Produktbeschreibung. Die Dienste werden 24 Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche erbracht.
  2. Nextra erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen technischen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für dessen Nutzung; Nextra ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.
  3. Nextra ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden eine Anpassung der Leistungsinhalte vorzunehmen, um diese zu verbessern, insbesondere sie an neue technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
  4. Planmäßige Wartungen der für die Erbringung der Dienste durch Nextra bereitgestellten Systeme werden falls erforderlich grundsätzlich dienstags und donnerstags in der Zeit zwischen 4:00 und 8:00 Uhr durchgeführt. Nextra behält sich vor, diese Wartungszeiten nach angemessener Ankündigung aufgrund technischer oder betrieblicher Erfordernisse zu ändern. Außergewöhnliche Betriebsunterbrechungen werden, soweit möglich, zuvor dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt.
  5. Der Kunde erhält Support durch die Nextra Hotline von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer an regionalen und bundeseinheitlichen Feiertagen.
  6. Soweit Nextra kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, besteht insoweit kein Anspruch des Kunden auf deren Fortführung. Nextra hat das Recht, solche Dienste künftig nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung nur noch gegen Entgelt anzubieten oder sie ganz oder teilweise einzustellen.

§ 3 Gewährleistung

  1. Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen, auf die Nextra keinen Einfluss hat und die von Nextra nicht zu vertreten sind, entbinden Nextra für ihre Dauer sowie einer zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
  2. Im Falle von nicht durch Nextra zu vertretende erheblichen Beeinträchtigungen von mehr als einer Woche Dauer ist der Kunde berechtigt, zeitanteilig die monatlichen Gebühren zu kürzen. Hat Nextra die Beeinträchtigungen zu vertreten, so ist der Kunde im Falle leichter Fahrlässigkeit nach einem Tag, andernfalls sofort zu einer anteiligen Kürzung berechtigt.
  3. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Kunden ist bekannt, dass Nextra die mittels des Dienstes übermittelten Informationen und Daten nicht erstellt hat. Nextra haftet daher nicht für die über den Dienst übermittelten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind, soweit der Mangel nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Nextra beruht.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von Nextra; er teilt Nextra erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mit. Sofern Mängel oder Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden aufgetreten sind, hat der Kunde bei einem verschuldeten Irrtum seinerseits über die Ursache Nextra alle bei der Beseitigung entstandenen Kosten zu ersetzen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet,
    • keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen oder auf sie durch Hyperlinks zu verweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter, insbesondere deren Urheberrechte, oder die guten Sitten verstoßen wird;
    • eine übermäßige Nutzung der Netzinfrastruktur durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z. B. Mail-Spamming) und die Entstehung von nicht sachgerechten Mehrkosten bei Nextra oder Dritten zu vermeiden;
    • alle Personen, die in seinem Geschäftsbetrieb beschäftigt sind und denen er eine Nutzung der Nextra-Dienste ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen.
    • anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Zugangskennungen geheim zu halten und unverzüglich deren Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
    • die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste erforderlich sind.
  3. Eine direkte oder mittelbare eigenständige Nutzung des Dienstes durch Dritte, die nicht im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt sind, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Nextra gestattet. Die durch die Nutzung durch Dritte entstanden Kosten trägt der Kunde, es sei den, er weist nach, dass die Nutzung durch Dritte aufgrund eines Verschuldens von Nextra möglich war.
  4. Die über Nextra vermittelten Daten können - soweit diese nicht entsprechend durch Nextra gekennzeichnet sind - durch Nextra nicht auf ihren Inhalt überprüft werden. Der volljährige Kunde ist daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen durch einen sorgfältigen Umgang mit dem nur ihm bekannten Passwort oder den Einsatz von Filtersoftware gegen die Kenntnisnahme derartiger Inhalte durch Jugendliche zu treffen.
  5. Die Verantwortung für Inhalte des Kunden, zu denen Nextra den Zugang zur Nutzung vermittelt bzw. zur Nutzung bereithält, trägt der Kunde. Liegen Nextra Hinweise vor, nach den die Inhalte des Kunden sitten-, rechts- oder vertragswidrig sind, so ist es Nextra gestattet, Einsicht in die über den Dienst bereitgehaltenen Inhalte zu nehmen. Nextra behält sich vor, den Zugang zur Nutzung von rechtswidrigen Inhalten des Kunden zu blockieren.
  6. Im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen diese Pflichten ist Nextra berechtigt, die Dienste nach erfolgloser Abmahnung gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
  7. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so ist er zum Ersatz des Nextra hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und stellt Nextra von allen Ansprüchen frei, die aufgrund von derartigen Rechtsverstößen des Kunden gegen Nextra geltend gemacht werden können.

§ 5 Preise

  1. Für die Inanspruchnahme der Dienste gilt die jeweils gültige Preisliste von Nextra. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer.
  2. Nextra behält sich Änderungen an grundlegenden Eigenschaften der Dienste und der jeweiligen Entgelte in angemessenem Rahmen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor. Nextra wird derartige Änderungen dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus mitteilen. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im übrigen sind Ansprüche des Kunden hieraus ausgeschlossen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Entgelte sind monatlich im Voraus mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung zu entrichten, für Teile eines Monats der entsprechende Bruchteil eines Kalendermonats. Die freie Leistung reduziert sich für Teile eines Monats auf entsprechende Bruchteile eines Monats.
  2. Es werden grundsätzlich alle fälligen Zahlungen im Lastschriftverfahren erhoben. Sofern der Kunde hieran nicht teilnimmt, sind alle Entgelte innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
  3. Soweit laufende Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfanges (Transferleistung, Speicherkapazität) bestimmt werden, ermäßigen sich die vereinbarten Gebühren nicht, wenn der Kunde den vereinbarungsgemäß bereitgestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Wenn der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes verpflichtet.
  4. Der Kunde hat Nextra alle Kosten zu erstatten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.
  5. Einwendungen des Kunden gegen die Höhe nutzungsabhängiger Gebühren sind schriftlich zu erheben; nach Ablauf von 80 Tage nach Rechnungsversand sind sie ausgeschlossen.
  6. Nextra hat die einwandfreie Berechnung der Gebühren sowie die Fehlerfreiheit des Berechnungssystems nachzuweisen. Behauptet der Kunde, die Dienste seien mangelbehaftet gewesen, so trägt er hierfür die Beweislast.
  7. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teiles des Entgeltes oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der die monatliche Grundgebühr für zwei Monate erreicht, mindestens aber einem Betrag von DM 150,- in Verzug, so kann Nextra nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung den Dienst für den Kunden sperren. Nextra kann nach weiterer erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
  8. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Nextra berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 4% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Zinsschaden nach. Nextra behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens sowie der Mahnkosten ab der zweiten Mahnung vor.
  9. Nextra ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Nextra berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  10. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks nur erfüllungshalber und für Nextra spesenfrei entgegengenommen. Dasselbe gilt bei Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Zahlung mit einer durch Nextra akzeptierten Kreditkarte.
  11. Leitungs- und Kommunikationskosten zwischen dem Kunden und Nextra sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil und werden vom Kunden getragen, sei denn, in der Produktbeschreibung des Dienstes ist etwas anderes geregelt.
  12. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  13. Im Falle einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder eines Zahlungsverzug des Kunden ist Nextra berechtigt, Vorkasse oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit zu verlangen.

§ 7 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

  1. Nextra leistet Schadensersatz für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nextra oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden; nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften; für die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Kunden gerade absichern sollte. Die vorstehend genannte Haftung findet Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch auf die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
  2. Außer in den vorstehend genannten Fällen haftet Nextra nicht.
  3. Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme des Kunden von den sie begründenden tatsächlichen Umständen gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.

§ 8 Datenschutz

  1. Nextra erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Bestands- und Nutzungsdaten) des Kunden maschinell nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung und ausschließlich an den deutschen Standorten von Nextra.

§ 9 Kündigung

  1. Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, kann Nextra den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Nextra. Ist der Kunde Kaufmann, so wird als der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Nextra vereinbart. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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