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Stand 01.04.2000
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Nextra Communication Service Provider GmbH (nachfolgend "Nextra"
genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser
Vertragsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen des Kunden. Sofern es sich bei dem Kunden um einen
Unternehmer i. S. v. § 24 AGBG handelt, gelten diese Geschäftsbedingungen
auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart worden sind. Soweit es sich bei dem Kunden um
einen Unternehmer i. S. v. § 24 AGBG handelt, gelten die Bedingungen
spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste von Nextra als angenommen.
- Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung
durch Nextra wirksam.
- Alle Abreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen
sowie Leistungs- und Lieferzeitpunkte werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn sie schriftlich von Nextra bestätigt werden. An einen schriftlichen
Auftrag ist der Kunde 14 Tage gebunden.

§ 2 Vertragsgegenstand
- Nextra ermöglicht ihren Kunden den Zugang zu Internet-Diensten und
-Dienstleistungen. Einzelheiten der Dienste regelt die Produktbeschreibung.
Die Dienste werden 24 Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche erbracht.
- Nextra erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen
technischen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und
kommerziellen Rahmenbedingungen für dessen Nutzung; Nextra ist nicht
zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der
technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe,
verpflichtet.
- Nextra ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden
eine Anpassung der Leistungsinhalte vorzunehmen, um diese zu verbessern,
insbesondere sie an neue technische Entwicklungen anzupassen, sofern
dies für den Kunden zumutbar ist.
- Planmäßige Wartungen der für die Erbringung der Dienste durch Nextra
bereitgestellten Systeme werden falls erforderlich grundsätzlich dienstags
und donnerstags in der Zeit zwischen 4:00 und 8:00 Uhr durchgeführt.
Nextra behält sich vor, diese Wartungszeiten nach angemessener Ankündigung
aufgrund technischer oder betrieblicher Erfordernisse zu ändern. Außergewöhnliche
Betriebsunterbrechungen werden, soweit möglich, zuvor dem Kunden mit
angemessener Frist angekündigt.
- Der Kunde erhält Support durch die Nextra Hotline von montags bis
freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, außer an regionalen
und bundeseinheitlichen Feiertagen.
- Soweit Nextra kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, besteht insoweit
kein Anspruch des Kunden auf deren Fortführung. Nextra hat das Recht,
solche Dienste künftig nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung nur
noch gegen Entgelt anzubieten oder sie ganz oder teilweise einzustellen.
§ 3 Gewährleistung
- Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse,
wie höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen, auf die Nextra keinen Einfluss hat und die
von Nextra nicht zu vertreten sind, entbinden Nextra für ihre Dauer
sowie einer zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlichen
angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
- Im Falle von nicht durch Nextra zu vertretende erheblichen Beeinträchtigungen
von mehr als einer Woche Dauer ist der Kunde berechtigt, zeitanteilig
die monatlichen Gebühren zu kürzen. Hat Nextra die Beeinträchtigungen
zu vertreten, so ist der Kunde im Falle leichter Fahrlässigkeit nach
einem Tag, andernfalls sofort zu einer anteiligen Kürzung berechtigt.
- Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr.
Dem Kunden ist bekannt, dass Nextra die mittels des Dienstes übermittelten
Informationen und Daten nicht erstellt hat. Nextra haftet daher nicht
für die über den Dienst übermittelten Informationen Dritter, und zwar
weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür,
dass sie frei von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind, soweit
der Mangel nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
von Nextra beruht.

§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße
Erbringung der Leistungen von Nextra; er teilt Nextra erkennbare Mängel
und Störungen unverzüglich mit. Sofern Mängel oder Störungen im Verantwortungsbereich
des Kunden aufgetreten sind, hat der Kunde bei einem verschuldeten Irrtum
seinerseits über die Ursache Nextra alle bei der Beseitigung entstandenen
Kosten zu ersetzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen
und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet,
- keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen oder auf sie durch
Hyperlinks zu verweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen,
Rechte Dritter, insbesondere deren Urheberrechte, oder die guten
Sitten verstoßen wird;
- eine übermäßige Nutzung der Netzinfrastruktur durch ungezielte oder
unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z. B. Mail-Spamming)
und die Entstehung von nicht sachgerechten Mehrkosten bei Nextra
oder Dritten zu vermeiden;
- alle Personen, die in seinem Geschäftsbetrieb beschäftigt sind
und denen er eine Nutzung der Nextra-Dienste ermöglicht, in geeigneter
Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen.
- anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
insbesondere Zugangskennungen geheim zu halten und unverzüglich
deren Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass
nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge
zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung
der Dienste erforderlich sind.
- Eine direkte oder mittelbare eigenständige Nutzung des Dienstes durch
Dritte, die nicht im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt sind, ist
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Nextra gestattet.
Die durch die Nutzung durch Dritte entstanden Kosten trägt der Kunde,
es sei den, er weist nach, dass die Nutzung durch Dritte aufgrund eines
Verschuldens von Nextra möglich war.
- Die über Nextra vermittelten Daten können - soweit diese nicht entsprechend
durch Nextra gekennzeichnet sind - durch Nextra nicht auf ihren Inhalt
überprüft werden. Der volljährige Kunde ist daher verpflichtet, geeignete
Maßnahmen durch einen sorgfältigen Umgang mit dem nur ihm bekannten
Passwort oder den Einsatz von Filtersoftware gegen die Kenntnisnahme
derartiger Inhalte durch Jugendliche zu treffen.
- Die Verantwortung für Inhalte des Kunden, zu denen Nextra den Zugang
zur Nutzung vermittelt bzw. zur Nutzung bereithält, trägt der Kunde.
Liegen Nextra Hinweise vor, nach den die Inhalte des Kunden sitten-,
rechts- oder vertragswidrig sind, so ist es Nextra gestattet, Einsicht
in die über den Dienst bereitgehaltenen Inhalte zu nehmen. Nextra behält
sich vor, den Zugang zur Nutzung von rechtswidrigen Inhalten des Kunden
zu blockieren.
- Im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen diese Pflichten ist Nextra
berechtigt, die Dienste nach erfolgloser Abmahnung gegenüber dem Kunden
ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen
oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
- Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so ist er zum Ersatz
des Nextra hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und stellt Nextra von allen
Ansprüchen frei, die aufgrund von derartigen Rechtsverstößen des Kunden
gegen Nextra geltend gemacht werden können.
§ 5 Preise
- Für die Inanspruchnahme der Dienste gilt
die jeweils gültige Preisliste von Nextra. Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer.
- Nextra behält sich Änderungen an grundlegenden Eigenschaften der Dienste
und der jeweiligen Entgelte in angemessenem Rahmen unter Berücksichtigung
der Interessen des Kunden vor. Nextra wird derartige Änderungen dem
Kunden mit angemessener Frist im Voraus mitteilen. Will der Kunde den
Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur außerordentlichen,
schriftlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt
berechtigt. Im übrigen sind Ansprüche des Kunden hieraus ausgeschlossen.

§ 6 Zahlungsbedingungen
- Entgelte sind monatlich im Voraus mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung zu entrichten, für Teile eines Monats der entsprechende
Bruchteil eines Kalendermonats. Die freie Leistung reduziert sich für
Teile eines Monats auf entsprechende Bruchteile eines Monats.
- Es werden grundsätzlich alle fälligen Zahlungen im Lastschriftverfahren
erhoben. Sofern der Kunde hieran nicht teilnimmt, sind alle Entgelte
innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
- Soweit laufende Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfanges
(Transferleistung, Speicherkapazität) bestimmt werden, ermäßigen sich
die vereinbarten Gebühren nicht, wenn der Kunde den vereinbarungsgemäß
bereitgestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch
nimmt. Wenn der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet,
ist er zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes verpflichtet.
- Der Kunde hat Nextra alle Kosten zu erstatten, die durch eine nicht
eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn,
der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder
Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden.
- Einwendungen des Kunden gegen die Höhe nutzungsabhängiger Gebühren
sind schriftlich zu erheben; nach Ablauf von 80 Tage nach Rechnungsversand
sind sie ausgeschlossen.
- Nextra hat die einwandfreie Berechnung der Gebühren sowie die Fehlerfreiheit
des Berechnungssystems nachzuweisen. Behauptet der Kunde, die Dienste
seien mangelbehaftet gewesen, so trägt er hierfür die Beweislast.
- Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teiles des Entgeltes oder
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit
der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der die monatliche
Grundgebühr für zwei Monate erreicht, mindestens aber einem Betrag von
DM 150,- in Verzug, so kann Nextra nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung
den Dienst für den Kunden sperren. Nextra kann nach weiterer erfolgloser
Mahnung mit Fristsetzung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
- Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Nextra berechtigt,
von dem Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 4% p. a. über
dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu
berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Zinsschaden
nach. Nextra behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens sowie der Mahnkosten ab der zweiten Mahnung vor.
- Nextra ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist Nextra berechtigt, die Zahlung
zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.
- Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks
nur erfüllungshalber und für Nextra spesenfrei entgegengenommen. Dasselbe
gilt bei Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Zahlung mit einer
durch Nextra akzeptierten Kreditkarte.
- Leitungs- und Kommunikationskosten zwischen dem Kunden und Nextra
sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil und werden vom Kunden getragen,
sei denn, in der Produktbeschreibung des Dienstes ist etwas anderes
geregelt.
- Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als
der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht, unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
- Im Falle einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder eines
Zahlungsverzug des Kunden ist Nextra berechtigt, Vorkasse oder Stellung
einer ausreichenden Sicherheit zu verlangen.

§ 7 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
- Nextra leistet Schadensersatz für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nextra oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden; nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften; für die durch das Fehlen
von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche
Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Kunden gerade absichern
sollte. Die vorstehend genannte Haftung findet Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch auf die Haftung wegen
unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens
bei Vertragsverhandlungen.
- Außer in den vorstehend genannten Fällen haftet Nextra nicht.
- Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres
nach Kenntnisnahme des Kunden von den sie begründenden tatsächlichen
Umständen gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.

§ 8 Datenschutz
- Nextra erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Bestands- und
Nutzungsdaten) des Kunden maschinell nach Maßgabe der einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung
und ausschließlich an den deutschen Standorten von Nextra.

§ 9 Kündigung
- Wird der Kunde zahlungsunfähig oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen beantragt, kann Nextra den Vertrag fristlos aus
wichtigem Grund kündigen.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes
Recht
- Erfüllungsort ist der Sitz von Nextra. Ist der Kunde Kaufmann, so
wird als der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Nextra vereinbart.
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
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